![]() |
Versicherungsinformationen
|
|
Vor Reiseantritt kann schon mal etwas passieren, mit unserer Stornoversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Sollten Sie einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten oder frühzeitig abbrechen, können laut EU-Normen Stornogebühren weiterverrechnet werden. Um Sie in solchen Fällen von jeglichen Spesen freizuhalten, empfehlen wir Ihnen diese Reisestorno - Versicherung abzuschließen, damit diese für Sie von ELVIA Reiseversicherungen übernommen werden.
Bei
welchen Ereignissen besteht Versicherungsschutz?
-
bei plötzlicher, schwerer Krankheit, schweren gesundheitlichen Unfallfolgen
oder Tod des Versicherten oder dessen Ehepartner, Lebensgefährten, (schwieger-)
-eltern, -kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwager und Schwägerin
oder einer in der Polizze zusätzlich namentlich genannten Person.
- bei Verschlechterung eines bestehenden Leidens des Versicherten.
- bei Schwangerschaft der Versicherten.
- bei Impfunverträglichkeit der Versicherten.
- bei unerwarteter Kündigung der Versicherten.
- bei unerwarteter Einberufung des Versicherten zum Präsenzdienst für
die Zeit der gebuchten Reise.
- bei Einreichung der Scheidungsklage durch Ehepartner.
- bei Nichtbestehen der Matura des Versicherten vor einer unmittelbar danach
geplanten Reise.
- bei bedeutendem Sachschaden oder Einbruch am Eigentum des Versicherten an
seinem Wohnungsort, der seine Anwesenheit unbedingt erforderlich macht.
- für bis zu 6 Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht haben und versichert
sind, liegt auch dann ein Versicherungsfall vor, wenn einer der obgenannten
Gründe nur für eine Person eintritt.
