STORNO- PAKET

pro Person

  pro Familie (inkl. Kinder bis 18 Jahre)
bis 4 Nächtigungen
9€
  bis 4 Nächtigungen
19€
bis 10 Nächtigungen
16€
  bis 10 Nächtigungen
34€
bis 16 Nächtigungen
27€
  bis 16 Nächtigungen
56€
bis 31 Nächtigungen
33€
  bis 31 Nächtigungen
69€

VERSICHERTE PERSONEN

Name
Anzahl Pers.
Ankunft
Nächtigungen
Prämie / €

ZAHLUNGSART: Banküberweisung auf das HOGAST-ELVIA KONTO

Italien: Raiffeisen Landesbank /Bozen IBAN: IT19 T 03493 11600 000300023833
Swift - BIC RZSBIT2B
Deutschland: Raiffeisenbank München /München IBAN: DE43 7016 0300 0002 1103 00
Österreich: Raiffeisen-Landesbank Tirol /Innsbruck IBAN: AT67 3600 0000 0050 4423
Schweiz: Banca Raiffeisen Val Müstair /Müstair IBAN: CH52 8109 2000 0029 3134 3

WICHTIG!! Angabe der Daten bei der Überweisung (leserlich): Name, Hotel und Aufenthaltsdauer!

Die Zahlung der Versicherungsprämie muß max. 5 Tage nach der Reservierung erfolgen!

Der Versicherungsabschluss erlangt seine Rechtsmäßigkeit erst nach Zahlungseingang!


Für den Abschluss dieser Versicherung erhalten Sie keine Bestätigung unsererseits, es gilt ausschließlich ihr Bank-Einzahlungsschein zusammen mit der Mailversand-Bestätigung.



Sollten Sie noch Fragen zum Versicherungsschutz haben, wenden Sie sich bitte an:
ELVIA Reiseversicherung AG, Wien Telefon: +43-1/525 03-0 - Fax: +43-1/525 03-999
Versicherungsinformationen

Vor Reiseantritt kann schon mal etwas passieren, mit unserer Stornoversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Sollten Sie einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten oder frühzeitig abbrechen, können laut EU-Normen Stornogebühren weiterverrechnet werden. Um Sie in solchen Fällen von jeglichen Spesen freizuhalten, empfehlen wir Ihnen diese Reisestorno - Versicherung abzuschließen, damit diese für Sie von ELVIA Reiseversicherungen übernommen werden.

Bei welchen Ereignissen besteht Versicherungsschutz?
- bei plötzlicher, schwerer Krankheit, schweren gesundheitlichen Unfallfolgen oder Tod des Versicherten oder dessen Ehepartner, Lebensgefährten, (schwieger-) -eltern, -kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwager und Schwägerin oder einer in der Polizze zusätzlich namentlich genannten Person.
- bei Verschlechterung eines bestehenden Leidens des Versicherten.
- bei Schwangerschaft der Versicherten.
- bei Impfunverträglichkeit der Versicherten.
- bei unerwarteter Kündigung der Versicherten.
- bei unerwarteter Einberufung des Versicherten zum Präsenzdienst für die Zeit der gebuchten Reise.
- bei Einreichung der Scheidungsklage durch Ehepartner.
- bei Nichtbestehen der Matura des Versicherten vor einer unmittelbar danach geplanten Reise.
- bei bedeutendem Sachschaden oder Einbruch am Eigentum des Versicherten an seinem Wohnungsort, der seine Anwesenheit unbedingt erforderlich macht.
- für bis zu 6 Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht haben und versichert sind, liegt auch dann ein Versicherungsfall vor, wenn einer der obgenannten Gründe nur für eine Person eintritt.

Es gelten die allgem. Versicherungsbedingungen der ELVIA-Versicherungen on der letzten Fassung (www.elvia.at)
Achtung!!
Im Schadensfall ist immer eine Kopie einer Bestätigung (z.B. von Behörde, ärztliches Attest, usw.) erforderlich!

Vor Reiseantritt kann schon einmal etwas passieren, mit unserer Stornoversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Sollten Sie einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten oder frühzeitig abbrechen, können laut EU-Normen Stornogebühren weiterverrechnet werden. Um Sie in solchen Fällen von jeglichen Spesen freizuhalten, empfehlen wir Ihnen diese Reisestorno-Versicherung abzuschließen, damit diese für Sie von ELVIA Reiseversicherungen übernommen werden

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