Gut zu wissen! Ein- und Ausreisebestimmungen. #SicheristSicher

29 Mai 2020
Kategorie: News

Der Sommer wird Südtirol!

Ab dem 3. Juni öffnet Italien seine Grenzen, unsere Dolomiten Residence öffent am 20.06. die Tore. Wir freuen uns schon riesig die ersten Gäste nach der langen Zeit der Ruhe zu empfangen!

Damit ist die Ein- und Ausreise allen Bürgern aus EU-Staaten gestattet. Auch die Bewegungsfreiheit zwischen den Italienischen Regionen ist wieder uneingeschränkt erlaubt. Wir empfehlen die Buchungsbestätigung Ihrer Unterkunft mitzunehmen, um sie bei einer Weiterreise nach Südtirol/Italien aufzeigen zu können.

Für die Anreise aus Deutschland
Die globale Reisewarnung bleibt vorerst noch bis zum 14. Juni aufrecht. Es handelt sich dabei um eine Empfehlung - ein Ausreiseverbot ist damit nicht verbunden. Die Quarantäneregelungen bei der Rückkehr aus Südtirol/Italien sind von einzelnen deutschen Bundesländern bereits aufgehoben worden, bis 15. Juni werden laut führenden deutschen Politikern die restlichen Bundesländer folgen. Die Durchfahrt durch Österreich mit Ziel Südtirol/Italien ist erlaubt – ohne Zwischenstopp und mit Sicherstellung der Ausreise. Wir empfehlen deshalb die Buchungsbestätigung Ihrer Unterkunft mitzunehmen. 

Quelle: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html

Für die Anreise oder Durchfahrt durch Österreich
Die Einreise aus Italien wird in Österreich derzeit nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann. Für Österreichische Gäste bedeutet dies, dass sie voraussichtlich am 3. Juni aus und in Italien einreisen dürfen, jedoch zum heutigen Stand (22.05.2020) laut Auskunft ÖAMTC bei der Heimkehr in Quarantäne müssen.
Die Durchreise durch Österreich (egal ob aus Italien oder Deutschland) ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde seit 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.

Quelle: https://bmi.gv.at/news.aspx?id=314A5A707A4547684D55733D

Für die Anreise oder Durchfahrt durch die Schweiz
Ohne gültige Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung darf man derzeit nicht in die Schweiz einreisen. Die Schweiz hindert aber niemanden an der Ausreise. Die Schweizer Behörden verordnen auch keine Quarantänemaßnahmen nach der Einreise.
Ausländische Personen, die in die Schweiz einreisen, um diese auf direktem Weg zu durchqueren und in Richtung ihres Heimatstaats oder jenes Staates zu verlassen, in dem sie nachweislich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ist die Durchreise erlaubt. Dies bedeutet, dass z.B. ein Deutscher Gast derzeit bei der Anreise nicht durch die Schweiz fahren darf, bei der Rückreise hingegen schon, da er dann Richtung Wohnort unterwegs ist. Für die Einreise in die Schweiz bedarf es einer Schweizer ID oder eines Schweizer Passes, ebenso bedarf es bei der Durchreise üblicherweise eines Personalausweises oder Pass.

Quelle: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/aktuell/faq-einreiseverweigerung.html

Einem herzlichen Wiedersehen in Südtirol steht also nichts entgegen, wir freuen uns schon!

Wir haben uns in der Zwischenzeit vorbereitet, um Ihnen eine wunderbare und sichere Ferienzeit zu ermöglichen. Schritt für Schritt und mit den nötigen Sicherheitsmaßnahmen kehrt in Südtirol wieder Normalität ein. Manches ist anders, wir sind aber immer noch dieselben – und freuen uns auf Sie!

Bis bald in der Sonnleiten Dolomiten Residence!

Andreas & Esther, Mia, Samuel und Mats

Bleiben Sie informiert! www.suedtirol.info/sicherreisen

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